Vorlage eines ungültigen Corona-Testzertifikats kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Legt ein Arbeitnehmer ein ungültiges Corona-Testzertifikat vor, kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. In einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung, welche geeignet ist, dass Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zu zerstören. Dies hat das Arbeitsgericht Neumünster...