Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit im Rettungsdienst anerkennungsfähig
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitäter:innen kann als vergleichbare sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn sie nicht zu den in der
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