Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit im Rettungsdienst anerkennungsfähig
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitäter:innen kann als vergleichbare sog. „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn sie nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Rettungssanitäter:innen sind während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation...