Gesundheitspolitik

Bundestag stimmt neuer Ausbildung zur Psychotherapie zu

Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen, dass es einen eigenen Studiengang Psychotherapie geben wird.

Der neue Ausbildungsweg sieht ein 5-jähriges Hochschulstudium vor. Es gliedert sich in ein 3-jähriges Bachelor- und ein 2-jähriges Masterstudium, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

Zur Zeit unterscheidet man in Deutschland Psychologische Psychotherapeut/innen von Ärztlichen Psychotherapeut/innen. Erstere haben ein Psychologiestudium und eine mindestens 3-jährige Ausbildung zum Psychotherapeuten absolviert. Ärztliche Psychotherapeut/innen hingegen haben nach einem Medizinstudium ihre Approbation erhalten und und in der Regel einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erworben oder eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten durchlaufen.

Bisher müssen Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein Vollstudium der Psychologie absolvieren; angehende Kinder- und Jugendpsychotherapeut/innen können auch Pädagogik studieren. An das Studium schließt sich jeweils eine Fachausbildung an. Die Kosten dafür müssen die angehenden Psychotherapeut/innen in der Regel selbst zahlen.

Mit dem neuen Studiengang wird damit Schluss sein.

An das Studium wird sich eine – nach jeweiligem Landesrecht organisierte – Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen anschließen. Um eine vergleichbare Qualität der Ausbildung sicherzustellen, soll die Bundespsychotherapeutenkammer eine Musterweiterbildungsordnung entwickeln. Die „Psychotherapeut/innen in Weiterbildung“ erhalten eine Vergütung für ihre Tätigkeit.

Das Psychologiestudium wird künftig keine Voraussetzung mehr für den Zugang zum Beruf sein. Deshalb wird es eine einheitliche Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ geben. Ärztinnen und Ärzte, die über eine entsprechende Qualifikation verfügen, können ergänzend „ärztlich“ in ihre Berufsbezeichnung aufnehmen. Mit Abschluss der Weiterbildung können Psychotherapeutinnen und -therapeuten sich ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der Gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Das Bundeskabinett hatte am 27.02.2019 den Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen. Der Bundestag hat am 26.09.2019 hat das Gesetz verabschiedet.