Recht

Humanmedizin + Zahnmedizin: Österreichischer Doppelabschluss muss in der EU anerkannt werden

Auch Universitätsabschlüsse, die im Rahmen von teilweise gleichzeitig absolvierten Studiengängen erlangt wurden, müssen automatisch in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.

Das italienische Ministero della Salute muss die österreichischen Abschlüsse „Doktor der Zahnheilkunde“ und „Doktor der Gesamten Heilkunde“ eines Italieners anerkennen. Zahlreiche seiner Prüfungen waren von der Universität Innsbruck gleichzeitig für die Ausstellung sowohl des Titels des Zahnarztes als auch des Titels des Arztes berücksichtigt worden. Die gleichzeitige Immatrikulierung in zwei Studiengängen ist aber nach italienischem Recht verboten, das eine Pflicht zur Ausbildung in Vollzeit vorsehe, argumentierte das italienische Gesundheitsministerium.

[!] Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass auch „doppelte“ Abschlüsse automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen, wenn die unionsrechtlich festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sind. Es ist in diesem konkreten Fall die Aufgabe Österreichs (und nicht Italiens), auf die Einhaltung dieser Anforderungen zu achten.

EuGH, Urteil vom 06.12.2018 – C-675/17