Recht

Körperverletzung an Sanitäter führt zur Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht München hat einen 28jährigen Maler aus München wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, sowie wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Zwei Rettungssanitäter am U-Bahnhof Karlsplatz wollten den dort mit einer Alkoholvergiftung liegenden Angeklagten behandeln. Als sie ihn zum Rettungswagen bringen wollten, schlug deserum sich, ging auf einen der Sanitäter zu und schlug ihm die rechte Faust ins Gesicht, wodurch dieser eine ca. 2,5 cm lange Schürfwunde links neben der Nase und Prellungen erlitt. Ein anschließender Tritt verfehlte den Sanitäter. Schließlich spuckte der Angeklagte nach den Rettungssanitätern und traf den Verletzten an der Jacke, den anderen gezielt auf das linke Auge, wobei sein Speichel weitgehend von dessen Brille abgefangen wurde. Die herbeigerufenen Polizisten beleidigte er heftig.

Amtsgericht München, 17.05.2021 – 843 Ds 243 Js 105006/20