Recht

Münchner Schönheitschirurg: Schadensersatzklage gegen Jérôme Boateng überwiegend erfolglos

Die Klage eines Schönheitschirurgen gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng wegen eines Auffahrunfalls blieb ganz überwiegend erfolglos.

Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Kläger vorgetragenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und einer HWS-Distorsion erhielt der Chirurg nicht. Ihm wurden lediglich etwa 4.500 EUR für die Reparatur seines Pkws sowie ein Ersatzfahrzeug und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen.

Der Schönheitschirurg hatte im Juni 202 auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel mit seinem Maserati durchgeführt. Boateng war mit seinem Mercedes aufgefahren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Fußballer dem Grunde nach für den Verkehrsunfall verantwortlich sei.

Dem Chirurgen stehe jedoch weder ein Schmerzensgeldanspruch noch ein Anspruch auf Ersatz von Erwerbsschaden/entgangenem Gewinn zu, da der Kläger den Eintritt unfallbedingter Verletzungen nicht habe beweisen können. Eine HWS-Distorsion sei nicht beweissicher feststellbar, ebenso wenig die vom Chirurgen geltend gemachten Sensibilitätsstörungen der rechten Hand.

Ein biomechanisch und orthopädisch/unfallchirurgisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Sensibilitätsstörungen der rechten Hand nicht dem Unfall anzulasten seien. Es sei schon nicht eindeutig, dass der Chirurg die geltend gemachten Beschwerden sicher erlitten habe. Zum anderen habe sich der Chirurg nach eigener Einlassung erst ca. einen Monat nach dem Unfall in ärztliche Behandlung begeben – jedoch nicht wegen Beschwerden an der Halswirbelsäule, sondern wegen der Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Hand. Hätte der Kläger entsprechende HWS-Distorsionsbeschwerden unfallbedingt erlitten, wäre zu erwarten gewesen, dass er sich unverzüglich zum Arzt begeben und dort die entsprechenden Symptome geschildert hätte – was nicht geschehen ist.

[!] Dem Schönheitschirurgen stehen mangels eindeutig unfallbedingter Verletzung weder ein Schmerzensgeldanspruch noch ein Anspruch auf Ersatz von Erwerbsschaden/entgangenem Gewinn zu.

LG München I, 11.03.2022 – 19 O 16989/20 (nicht rechtskräftig)
Mitteilung des LG München I Nr. 8/2022 vo, 18.03.2022