Geschützt: Umstrittenes MVZ-Urteil – Werden Arztsitze zur Handelsware?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Revision einer Gießener Ärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch verworfen, so dass die Verurteilung der Ärztin nunmehr rechtskräftig ist.
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Die Schutzimpfungen in den Corona-Impfzentren laufen langsam an. Da Ärzte impfen müssen, arbeiten vermutlich vermehrt Honorarärzte in den Impfzentren. Was Honorarärzte beachten sollten, damit sie nicht scheinselbstständig werden, erfahren sie hier.
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Eine Arbeitnehmerin, die ihr Kind über das erste Lebensjahr hinaus weiterhin stillt und deswegen nicht arbeitet, hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Mutterschutzlohn, wenn kein ärztlich attestiertes Beschäftigungsverbot für die Stillzeit vorliegt.
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