Arzthaftung: Internist erkennt Darmkrebs nicht
Leidet eine Patientin an wiederholten Blutungen aus dem Anus, ist der behandelnde Internist verpflichtet, eine Darmspiegelung (Kolososkopie) zu veranlassen. Unterlässt er dies und diagnostiziert stattdessen lediglich Hämorrhoiden, so begeht er einen groben Behandlungsfehler.