Geschützt: Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Ärzte klären Patienten selten zu viel auf, sie klären in der Regel eher zu wenig auf über Risiken und Folgen einer Behandlung. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem aktuellen Fall die Untergrenze für die...
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Leidet eine Patientin an wiederholten Blutungen aus dem Anus, ist der behandelnde Internist verpflichtet, eine Darmspiegelung (Kolososkopie) zu veranlassen. Unterlässt er dies und diagnostiziert stattdessen lediglich Hämorrhoiden, so begeht er einen groben Behandlungsfehler.
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