Sohn eines todkranken Patienten erhält trotz Corona-Regeln des Krankenhauses Zugang
Liegt ein Patient im Sterben, so haben die Kinder des Patienten neben dessen Ehegatten trotz entgegenstehender Corona-Regeln des Krankenhauses einen Anspruch auf Besuch für eine Stunde täglich. Dies hat das Amtsgericht Leverkusen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2022 lag ein dementer Mann in einem Krankenhaus in Leverkusen im Sterben. Sein Sohn wollte ihn besuchen, wurde jedoch nicht vorgelassen. Zur Begründung wurde auf die krankenhausinternen Corona-Regeln verwiesen, wonach zu jedem Patienten nur eine Person pro Tag für maximal eine Stunde zu Besuch kommen darf. Da die Ehefrau des Patienten bereits zu Besuch war, durfte der Sohn nicht zu seinem Vater. Der Sohn verwies darauf, dass er einen negativen Corona-Test gemacht habe und sich vor jedem Besuch auch testen lassen wolle. Er beantragte schließlich den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Anspruch auf Zugang zum todkranken Vater für eine Stunde
Das Amtsgericht Leverkusen entschied zu Gunsten des Antragstellers. Die Antragsgegnerin müsse dem Antragsteller neben dem Besuchsrecht seiner Mutter auch ein Besuchsrecht für täglich jeweils eine Stunde während der Besuchszeiten einräumen.
Amtsgericht Leverkusen, 30.05.2022 – 26 C 190/22