Stationäre Leistungen: Weg frei für neue Mindestmengen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neufassung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für planbare stationäre Leistungen beschlossen.
Bislang war die Einführung von Mindestmengen an den Nachweis einer Abhängigkeit der Behandlungsqualität von der Leistungsmenge „in besonderem Maße“ gebunden. Die Unschärfe dieser Formulierung hatte zu zahlreichen Prozessen geführt und die Einführung von Mindestmengen faktisch lahmgelegt. Diese Formulierung wurde vom Gesetzgeber gestrichen und der G-BA beauftragt, seine Verfahrensordnung neu zu regeln.
Auf Basis der Neuregelungen wird der G-BA im Jahr 2018 die Beratungen zu konkreten Mindestmengen wieder aufnehmen. Neu festgelegte Mindestmengen werden zukünftig im Rahmen einer Begleitforschung zeitnah evaluiert werden.Ein vollbeweisender Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität ist ausdrücklich nicht erforderlich. Es muss jedoch eine Studienlage bestehen, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweist.