Geschützt: Wie individuell muss die Aufklärung sein?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Julia Godemann, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.db-law.de | Auch ein Arzt, der nur die Aufklärung eines Patienten übernimmt und im Übrigen nicht an der Behandlung beteiligt ist,...