Aufklärung und Dokumentation – ein Dauerthema mit Fallstricken
Die wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB).
WeiterlesenDie wirksame Einwilligung einer Patientin bzw. eines Patienten setzt deren bzw. dessen ordnungsgemäße Aufklärung voraus (§ 630d Abs. 2 BGB).
WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
WeiterlesenGoogle, Xing, LinkedIn, Facebook, Twitter, Instagram… die Vielfalt an verfügbaren Informationen über Bewerber im Netz ist riesig. Dürfen Arbeitgeber im
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