Behandelnde müssen rechtfertigende Indikation bei MRT-Leistungen selbst stellen
Auch für MRT-Leistungen bedarf es der rechtfertigenden Indikation der ausführenden Ärztin bzw. des ausführenden Arztes als diejenigen Personen, die für die Erbringung der Leistungen letztverantwortlich ist, unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der...