Wo „Dr.“ auf dem Praxisschild steht, muss auch ein promovierter (Zahn)arzt arbeiten
Wo auf dem Praxisschild ein „Dr.“ steht, muss auch ein promovierter (Zahn)arzt arbeiten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs reicht es nicht aus, dass der Inhaber einer Kette von zahnmedizinischen Versorgungszentren (zMVZ) mit der Bezeichnung „Dr....