2020: Aktuelle Beitrags-Bemessungsgrenzen und mehr
Wer gesetzlich pflege- und krankenversichert ist, muss 2020 auf ein Jahreseinkommen bis zu 56.250 Euro Beiträge in die Sozialversicherung zahlen. Das entspricht monatlich 4.687,50 Euro. So steht es in der „Verordnung für die Sozialversicherungsrechengrößen 2020“.
Diese und weitere für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung relevante Rechengrößen, Beitragssätze sowie Geld- und Sachleistungen gibt es auch als Übersicht zum Ausdrucken als PDF.