Ärztin: Entschädigung für Vergleich mit KZ-Ärzten
Der Betreiber der Seite „babykaust.de“ muss Äußerungen über eine Gießener Ärztin unterlassen, bei denen Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust verglichen und gleichgesetzt werden.
Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg muss die Ärztin es nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck „entartet“ belegt zu werden. Ihr steht eine Entschädigung von 6.000 Euro wegen entsprechender Äußerungen des Seitenbetreibers zu.
LG Hamburg, 24.08.2020 – 324 O 290/19 (nicht rechtskräftig)
Mitteilung des OLG Hamburg v. 24.08.2020