Recht

Apotheker panschte Krebsmedikamente – 12 Jahre Haft

Der Fall ging durch die Presse, jetzt hat er seinen juristischen Abschluss gefunden: Ein Apotheker, der Krebsmedikamente panschte und dabei Millionen verdiente, muss für 12 Jahre hinter Gitter. Zudem erhält er ein lebenslanges Berufsverbot, seine Erträge in Höhe von 13,6 Mio. Euro werden eingezogen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10. Juni 2020 entschieden (Az. 4 StR 503/19).

Der selbständige Apotheker aus Bottrop stellte Arzneimittelzubereitungen für Krebspatienten her, die für jeden Patienten individuell zubereitet wurden. Diese lieferte er dann an Kliniken und onkologische Arztpraxen. In etwa vier Jahren bereitete er etwa 15.000 solcher Arzneimittel zu. Der Haken: Die Zubereitungen waren meist zu gering dosiert und entsprachen daher nicht mehr den ärztlichen Verordnungen. Mit diesen gepanschten Arznei­mitteln gefährdete der Apotheker mit Krebspatienten asgerechnet Menschen, die ohnehin eine lange Leidenszeit hinter sich hatten. Die unterdosierten Arzneimittel rechnete er bei den Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern ab; hierdurch verschaffte er sich in betrügerischer Weise eine dauerhafte Einnahmequelle in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.

Der BGH bestätigte das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen weitgehend, senkte lediglich die einzuziehende Summe von 17 Mio auf 13,6 Mio. Euro. Die Vorinstanz hatte das Verhalten des stadtbekannten Apothekers mit harschen Worten gerügt: Er habe eine besonders verwerfliche Gesinnung erkennen lassen und habe sich aufgrund seiner Profitgier auch nicht vor möglichen gesundheitlichen Folgen auf schwerkranke Patienten abhalten lassen, so die Richter des LG Essen.

[!] Der Fall ist beispiellos. Der Apotheker, der gern als Gönner und Sponsor auftrat und insoweit anerkannt war, hatte jedoch noch Glück: Ein juristisches Gutachten hatte gefordert, dass er auch wegen versuchten Mordes verurteilt wird.