Recht

Arztpraxis ohne Betten ist keine „Stimmklinik“

Die Bezeichnung „Deutsche Stimmklinik“ für eine Arztpraxis ohne Betten ist irreführend.

Verbraucher gehen bei der Verwendung des Begriffs „Klinik“ davon aus, dass es sich um ein Krankenhaus oder die Abteilung eines Krankenhauses mit Betten für eine stationäre Versorgung über Nacht handelt, so die Richter. Ein Kooperationsvertrag der Arztpraxis mit einem Krankenhaus genügt nicht.

LG Hamburg, 15.11.2019 – 315 O 472/18