Gesundheitspolitik

Gesetzliche Neuregelungen zum Januar 2020

Im Januar 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft – auch im Gesundheitswesen. Hier ein Überblick.

Entlastung in der GKV für Betriebsrentner

Ab 2020 sollen alle Betriebsrentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden. Sie werden dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen müssen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt.

Arzttermine vereinbaren rund um die Uhr unter 116 117

Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sind ab 01.01.2020 die Terminservicestellen bundesweit einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar – 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

Vor-Ort-Apotheken erhalten mehr Geld für Notdienst

Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser vergütet: Der Festzuschlag steigt pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent. Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro (bisher 2,91 Euro). Diese Unterstützung sorgt dafür, dass sich Apotheken auch in strukturschwachen Gebieten halten können.

Apps auf Rezept

Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben. Videosprechstunden werden erleichtert.

Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren eigenverantwortlich

Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 01.01.2020 als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es geht um die Organisation des Dienstes und die effizientere Überprüfung von Krankenhäusern. Das Gesetz schafft zudem Anreize für eine regelkonforme Krankenhausabrechnung: Wer ordentlich abrechnet, wird mit niedrigem Prüfaufwand belohnt.

Pflegeberuf soll attraktiver werden

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Zum 01.01.2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.

Moderne Ausbildung für Hebammen

Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.

Einführung eines Implantateregisters

Die Bundesregierung will die Sicherheit und Qualität von Implantaten verbessern. Dafür soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet werden. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register voraussichtlich Mitte 2021.