Ärzte in der Weiterbildung: Befristung im Arbeitsvertrag gilt auch ohne Weiterbildungsplan
Befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung sind auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsvertrags keinen Weiterbildungsplan gefertigt hat. Eine derartige Verpflichtung lässt sich dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten...