Gesundheitspolitik

Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus: Bundesregierung legt Regeln für Kostenübernahme fest

Das Bundeskabinett hat am 16.06.2021 eine Formulierungshilfe für gesetzliche Änderungen verabschiedet, mit denen die Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus durch vertraute Bezugspersonen geregelt wird.

Die Regelung gilt für alle Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Für sie ist es besonders wichtig, bei einer Behandlung im Krankenhaus von Menschen begleitet zu werden, denen sie vertrauen.

Die bislang ungeklärte Kostenträgerschaft in diesen Fällen wird nun transparent geregelt: Erfolgt die Begleitung durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, übernehmen die für die Leistungen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger die Personalkosten. Bei einer Begleitung durch Personen aus dem persönlichen Umfeld der Betroffenen leistet die gesetzliche Krankenversicherung im Fall der Mitaufnahme oder ganztätigen Begleitung einen Ausgleich für den Verdienstausfall der Begleitpersonen.

Quelle: Pressemitteilung des BMAS v. 16.06.2021