Geschützt: Off-label-Use von Lyrica® bei einem 13jährigen –und Erinnerungslücken bei den Ärzten
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Das Unterlassen der Wiedereinbestellung eines Patienten zu einer medizinisch gebotenen weiteren Diagnostik kann nicht nur einen Verstoß gegen die Pflicht zur therapeutischen Aufklärung, sondern auch einen Befunderhebungsfehler darstellen.
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Patienten in der Psychiatrie dürfen nur nach richterlicher Genehmigung für eine längere Zeit fixiert werden. Einschlägige Vorschriften des Landes Baden-Württemberg wurden für verfassungswidrig erklärt. Der baden-württembergische und der bayerische Gesetzgeber (der bislang keine spezielle...
von RA Philip Christmann, Berlin / Heidelberg – www.christmann-law.de Im Mai-Heft berichteten wir über Suchtgefährdungen und -erkrankungen bei Ärzten. Wichtig ist, dass sich der Arzt in einer solchen Situation kooperativ verhält. Dann ist ein...
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