Kanton Bern: Umkleiden wird entschädigt
Gilt Umkleiden als Arbeitszeit? Zu dieser Frage hat die Sektion Bern des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte nun mit den kantonalen Kliniken eine Lösung gefunden.
Ab 1. April 2020 erhalten alle Mitarbeitenden bei einem Vollzeitpensum eine monatliche Zulage von 50 Franken (Insel Gruppe: 60 Franken). Voraussetzung ist, dass das Umkleiden auf Weisung der Arbeitgeberin vor Dienstbeginn im Betrieb und außerhalb der Arbeitszeit erfolgen muss.