Recht

Keine Anerkennung einer PTBS eines Rettungssanitäters als Wie-Berufskrankheit

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Rettungssanitäter keinen Anspruch auf Anerkennung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII hat.

SG Stuttgart 1. Kammer | S 1 U 1682/17 (nicht rechtskräftig)

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