Keine Anerkennung einer PTBS eines Rettungssanitäters als Wie-Berufskrankheit
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Rettungssanitäter keinen Anspruch auf Anerkennung der bei ihm diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als Berufskrankheit nach § 9 Abs. 2 SGB VII hat.
SG Stuttgart 1. Kammer | S 1 U 1682/17 (nicht rechtskräftig)