Recht

EuGh-Urteil: Ist das das Ende des „dritten Wegs“?

Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann.

Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung.  Darüber habe im vorliegenden Fall jedoch das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden, so der EuGH.

EuGH – Urteil vom 11.09.2018 – Aktenzeichen: C-68/17

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