Recht Geschützt: Oberarzt als Arbeitsschutz-Beauftragter oder Medizinprodukte-Verantwortlicher: Vorsicht! Redaktion 21. August 201512. Januar 2018 Arbeitsrecht Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: Ähnliche Beiträge