Geschützt: Corona-Krise: Oberärzte „dürfen“ noch länger arbeiten
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, wer ist versichert und welche Leistungen werden gezahlt?
Der Fall ging durch die Presse, jetzt hat er seinen juristischen Abschluss gefunden: Ein Apotheker, der Krebsmedikamente panschte und dabei Millionen verdiente, muss für 12 Jahre hinter Gitter. Zudem erhält er ein lebenslanges Berufsverbot,...
„Zum ersten Mal in meinem beruflichen Leben gehe ich regelmäßig pünktlich nach Hause und kann das tägliche Arbeitspensum sogar mit Mittagspause überwiegend vollständig bewältigen.“ Eine Klinikärztin Mehr dazu
Anders als von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn behauptet, bleibt der Mangel an adäquater Schutzausrüstung in den Kliniken weiter Thema: „Haben Sie in ausreichender Anzahl eine adäquate Schutzkleidung zur Versorgung Ihrer Patienten?“, lautete die Frage der...
Rund 54 % der ärztlichen Mitarbeiter in Rehakliniken waren Ende April/ Anfang Mai in Kurzarbeit. MB-Monitor zur Corona-Krise. n= 6.474 Mehr dazu
Seit Beginn der Corona-Krise im März dieses Jahres hat sich die Arbeit angestellter Ärztinnen und Ärzte stark verändert. Manche Ärztinnen und Ärzte mussten noch mehr arbeiten als ohnehin schon, Ruhezeiten wurden verkürzt, die Arbeitszeiten...
Im Rahmen einer seit 08. Mai 2020 geltenden aktuellen Weisung stellt die Bundesagentur für Arbeit fest, dass die in Praxen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Grunde nach Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat eine Abschätzung von Interventionsgrenzen auf Basis der gemeldeten COVID-19-Fälle vorgenommen und einen täglich aktualisierbaren Frühindikator entwickelt.