Recht

Rettungsdienst: Bundesrat stimmt Gesetzesänderung zu

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Änderung des Notfallsanitätergesetzes zugestimmt. Damit bekommen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtliche Handlungssicherheit.

Die Änderung des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter künftig dazu berechtigt sind, bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung heilkundliche Maßnahmen auch invasiver Art eigenverantwortlich durchzuführen. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter müssen diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen. Die Maßnahmen müssen außerdem jeweils erforderlich sein, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden. 

 
Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits während ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten. 

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter das Erlernte endlich auch in der Praxis einsetzen. Das dient nicht zuletzt auch der Verbesserung der Versorgung der Notfallpatientinnen und Notfallpatienten.