Gesundheitspolitik

Sozialministerin muss Äußerungen über Ameos-Kliniken unterlassen

Das Oberlandesgericht Naumburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Sozialministerin des Landes Sachsen-Anhalt die Äußerung unterlassen muss, drei der Ameos-Gruppe angehörige Krankenhausbetreiber transferierten jährlich opulente Gewinnsummen ins Ausland.

In einer auf dem Neujahrsempfang der SPD des Burgenlandkreises gehaltenen Rede sprach sich die Ministerin gegen eine zu dieser Zeit erwogene Privatisierung der Klinikum Burgenland GmbH durch Überführung in die Ameos-Gruppe aus. Sie wurde in der Medienberichterstattung in dem Sinne zitiert, dass bei ihrer Warnung vor weiteren Klinik-Privatisierungen an die Ameos-Gruppe eine Rolle gespielt habe, „welche opulenten Gewinnsummen die in Zürich ansässige Gruppe jährlich ins Ausland transferiere“.

Das OLG Naumburg hat die Ministerin nun verurteilt, es zu unterlassen,  zu behaupten, die Ameos-Gesellschaften transferierten jährlich opulente Gewinnsummen ins Ausland. Der Verfügungsbeklagten wurde für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, angedroht.

Die Äußerung beziehe sich auf die gesamte Ameos-Gruppe und nicht nur auf die in Zürich ansässigen Konzernmütter. Die Minsterin trage die Darlegungslast für die Behauptung, dass die Ameos-Gruppe und als Teil dieser Gruppe zumindest auch einzelne Klinikbetreiber-GmbHs erhebliche Gewinne ins Ausland transferierten. Belastbare Tatsachen, die diese Behauptung stützen könnten, konnte die Ministerin nicht vorbringen. Der nur durch Mutmaßungen unterlegten Behauptung stehe glaubhaft gegenüber, dass Gewinnausschüttungen nicht vorgenommen worden seien.

Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 27.07.2020 – 9 U 70/20
Vorinstanz: LG Halle, Urt. v. 09.04.2020 – 4 O 49/20
Quelle: Pressemitteilung des OLG Naumburg Nr. 10/2020 v. 27.07.2020