Geschützt: Oberarzt als Arbeitsschutz-Beauftragter oder Medizinprodukte-Verantwortlicher: Vorsicht!
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator Oberärzte üben manchmal außerhalb ihrer Arbeitszeit Nebentätigkeiten aus. Dies ist in der Regel zulässig, soweit nicht die vom Oberarzt zu beachtende „Treuepflicht“ gegenüber dem Arbeitgeber...
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de | Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 25. März 2014 zugunsten eines HNO-Arztes entschieden, der sich gegen eine Degradierung vom Oberarzt zum Facharzt zur...
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.