Haftungsgefahr – Ausdünnung der Klinikverwaltung kann Ärzte teuer zu stehen kommen!
Ärzte sind für ihr Tun verantwortlich – unterlaufen ihnen Fehler, können sie dafür haftbar gemacht werden. Für Chefärzte greift zudem das sog. Organisationsverschulden – sie haften also, wenn sie den von ihnen geleitete medizinischen...