Keine Kinderwunschbehandlung mit heterologer Insemination auf Kassenkosten
Eine Frau hat keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf Erstattung der Kosten ihrer Kinderwunschbehandlung unter Verwendung von Spendersamen (heterologe Insemination). Medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sind nach § 27a Abs 1 Nr 4...