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Ab 2021: Einheitliche Ausbildung zur Anästhesietechnischen und Operationstechnischen Assistenz

Ab 2021 soll es deutschlandweit erstmals einheitliche Regeln in der Ausbildung von Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und Operationstechnischen Assistenten (OTA) geben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Seit Anfang/Mitte der 1990 Jahre bilden Krankenhäuser zur Operationstechnischen und seit
2004 zur Anästhesietechnischen Assistenz aus. Dem Referentenentwurf zufolge soll die einheitliche Ausbildung drei Jahre dauern und sich aus einem theoretischen Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in geeigneten ambulanten Einrichtungen zusammensetzen.

Vorge­sehen ist eine staatliche Prüfung als Abschluss. Zugangsvoraussetzung ist entweder ein Mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer Berufsausbildung. Die Ausbildungen nach den neuen Regelungen sollen jeweils zum 1. Januar 2021 beginnen. Die Auszubildenden sollen dem Willen des Ministeriums zufolge eine „angemessene Ver­gütung“ erhalten. Dafür aufkommen sollen die Ausbildungseinrichtungen.