Recht

Auf Stundenbasis tätige Anästhesisten im Krankenhaus sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist i. d. R. abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das gilt auch dann, wenn er für mehrere Kliniken tätig ist (Hessisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 22.08.2017, Az. L 1 KR 394/15). 

Folgende Kriterien sprachen dafür, dass der Anästhesist in die Arbeitsorganisation der Klinik eingegliedert gewesen sei:

Er hat die Arbeitsgeräte der Klinik genutzt, mit der Klinik abgesprochen, auf welchen Stationen und in welchen Schichten er tätig sein soll und war Teil eines Teams aus Pflegekräften und Ärzten. Da er einen festen Stundenlohn bekam, bestand kein Unternehmerrisiko. Auf die Ausnahmeregelung für Notärzte im Rettungsdienst konnte er sich nicht berufen.