Geschützt: Bei abgelehnter Kurzarbeit droht Änderungskündigung
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen.
Bevor ein Arbeitgeber Stammbeschäftigten betriebsbedingt kündigen darf, muss er erst einmal auf die bislang fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmer verzichten. Andernfalls sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in zwei Urteilen.
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Auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Ärzte und Zahnärzte seit November 2020 die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben. Der Aufdruck erfolgt softwaregestützt. Aus...
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Für viele Familien sind Verdienstausfälle durch die Corona-Pandemie eine existenzielle Sorge. Bekommen Arbeitnehmer in solchen Situationen weiterhin ihren Lohn? Wir beantworten in unserem Beitrag die wichtigsten Fragen.
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„Wir stoßen an unsere Belastungsgrenze!“, schallt es aus den Kliniken in Corona-Hot-Spots. Daher wird die Forderung immer lauter: Die Krankenhäuser in stark belasteten Regionen müssen unverzüglich von der Politik aufgefordert werden, plan- und verschiebbare...