Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: fristlose Kündigung gerechtfertigt
Ein Arbeitnehmer, der erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt fasst mit der anschließenden Äußerung, „da tue sich etwas“, kann auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt werden.