Autor: Redaktion

BVerfG: Kein Arbeitsplatz für Rassisten

Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Betriebsbedingte Kündigung: erst die Leiharbeiter, dann das Stammpersonal

Bevor ein Arbeitgeber Stammbeschäftigten betriebsbedingt kündigen darf, muss er erst einmal auf die bislang fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmer verzichten. Andernfalls sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in zwei Urteilen.

Arzneimittelrezepte: Dosierung angeben!

Auf Rezepten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen Ärzte und Zahnärzte seit November 2020 die Dosierung angeben oder kennzeichnen, dass sie dem Patienten einen Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben haben. Der Aufdruck erfolgt softwaregestützt. Aus...