Geschützt: Strohmann-MVZ: Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs weitgehend rechtskräftig
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist.
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Das FG Hannover hat wohl als erstes Finanzgericht entschieden, dass Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abzugsfähig sind. Das Urteil Hannover dürfte über...