Autor: Redaktion

Mutterschutz: Kündigungsverbot gilt ab Abschluss des Arbeitsvertrags

Mit einem Grundsatzurteil schloss das Bundesarbeitsgericht eine Definitionslücke, die aus dem unklaren Wortlaut des Mutterschutzgesetzes folgte: Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch...

Patient fragt nach Ihrer Erfahrung – antworten Sie ehrlich!

Stellt der Patient Ihnen Fragen, die für seine Einwilligung in den operativen Eingriff von Bedeutung sind, so haben Sie diese wahrheitsgemäß zu beantworten! Dies betrifft insbesondere auch die Routine und Erfahrung des behandelnden Arztes...