Autor: Redaktion

Arzthaftung: Internist erkennt Darmkrebs­ nicht

Leidet eine Patientin an wiederholten Blutungen aus dem Anus, ist der behandelnde Internist verpflichtet, eine Darmspiegelung (Kolososkopie) zu veranlassen. Unterlässt er dies und diagnostiziert stattdessen lediglich Hämorrhoiden, so begeht er einen groben Behandlungsfehler.