Autor: Redaktion

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter Jahresarbeitszeit haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.