Geschützt: Klinik muss nicht für verloren gegangene Zahnprothese zahlen
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter Jahresarbeitszeit haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
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Das Internet ist für die Deutschen offenbar keine bekannte und vertrauenswürdige Quelle für Informationen rund um Krankenhäuser.
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