Recht Geschützt: Verlängerung der Elternzeit: Hier muss der Arbeitgeber nicht zustimmen Redaktion 7. Januar 20197. Januar 2019 Arbeitsrecht Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anschauen zu können, bitte das Passwort eingeben: Passwort: Ähnliche Beiträge