Recht

Mehrarbeitszuschläge für Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte mit vereinbarter Jahresarbeitszeit haben einen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die Arbeitszeit, die über ihre individuell festgelegte Arbeitszeit hinausgeht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgericht gibt mit dieser Entscheidung seine gegenläufige Ansicht auf (vgl. BAG , Urteil vom 26. April 2017, Az. 10 AZR 589/15) und schließt sich der Auffassung des Sechsten Senats an (BAG, Urteil vom 23. März 2017, Az. 6 AZR 161/16).

BAG, Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18