Geringere Bezahlung von Arbeitnehmern, die flexibel arbeiten wollen – ist das rechtens?
Ein Arbeitnehmer, der Lage und Umfang seiner Arbeitszeit selbst festlegen kann, bekommt von seinem Arbeitgeber eine etwa 16 Prozent geringere Bezahlung als seine Kollegen mit fester Arbeitszeit. Liegt hier ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz...