Urteil: Gynäkologe haftet nur für Diagnosefehler, nicht aber für Diagnoseirrtum
von Rechtsanwältin Henriette Nehse, armedis Rechtsanwälte, Hannover | Zieht der Arzt aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss, so unterliegt er einem Diagnoseirrtum. Hierfür muss er nicht haften – im Gegensatz zu einem Diagnosefehler....