Kündigung und Freistellung wegen Billigung von Hamas-Terror?
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut und rechtlich geschützt. Äußerungen eines Beschäftigten sind daher grundsätzlich dessen Privatsache. Auch wenn der Arbeitgeber diese nicht gutheißen mag, gibt es rechtliche Handhabe nur dann, wenn...