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Bundesrat billigt Milliardenspritze für Krankenhäuser

Das Förder- und Investitionsprogramm für Kliniken in der Corona-Pandemie kommt. Der Bundesrat  hat das Zukunftsprogramm für Krankenhäuser gebilligt, womit die Kliniken in Deutschland für wichtige Investitionen nun drei Milliarden Euro vom Bund erhalten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Kliniken zu unterstützen – u.a. durch drei Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt für eine modernere und bessere investive Ausstattung.

Ein neuer Krankenhauszukunftsfonds ermöglicht Investitionen, z.B. in moderne Notfallkapazitäten und in bessere digitale Infrastrukturen der Krankenhäuser. Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Digitalisierung der Ablauforganisation und Kommunikation, der Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin. Auch Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und die regionalen Versorgungsstrukturen können Unterstützung erhalten.

Der Bundestagsbeschluss erweitert den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet worden war. Das Gesetz verlängert die Laufzeit des Fonds nun um zwei Jahre bis 2024.

Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten eine Prämie bis zu 1.000 Euro zahlen – als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise. Dafür stehen insgesamt 100 Mio. Euro bereit.

In einer begleitenden Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Länder Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen aus dem Krankenhauszukunftsfonds noch bis Ende des Jahres 2022 stellen können. Außerdem weist er auf die besondere Situation der Universitätskliniken hin und fordert, die Ausgleichsregelungen für Corona-bedingte Ausfälle bis mindestens 31.03.2021 zu verlängern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Weitere Informationen
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) (BR-Drs. 528/20 – PDF, 711 KB)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats vom 09.10.2020