Bundessozialgericht: „Honorarärzte“ sind grundsätzlich keine freien Mitarbeiter
„Honorarärzte“, die in Krankenhäusern arbeiten, sind selbst dann grundsätzlich keine freien Mitarbeiter, wenn sie nur unregelmäßig in Krankenhäusern tätig sind; sie unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht. Das hat das BSG am 4. Juni 2019 in...