Kategorie: Recht

Arztportale: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Daten bei Jameda & Co.!

Wenn Sie bei einem Internet-Arztportal (z.B. jameda.de) gelistet sind, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Angaben eindeutig sind hinsichtlich der Weiterbildungen, Schwerpunkte und Facharztbezeichnungen. Denn Sie haften auch für unrichtige oder mehrdeutige Angaben,...

Wann der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt

Die vertragsärztliche Verordnung bzw. Einweisung ist keine formale Voraussetzung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten. Maßgeblich ist allein, ob die Patienten der Krankenhausbehandlung bedürten. von Rechtsanwalt Philip Christmann, Fachanwalt...