Geschützt: Lieber zweimal fragen: Eine Einwilligung unter (Zeit)druck genügt nicht
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Das Sozialgericht SG Düsseldorf hat ein Krankenhaus zur Rückzahlung von rund 17.000 Euro an eine Krankenkasse verurteilt, weil die kontinuierliche ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation zur Abrechnung der Komplexbehandlung nicht gewährleistet war.
Wenn ein medizinischer Sachverständiger einem beklagten Arzt eine „hohe Kompetenz“ bescheinigt, reicht dies nicht aus, ihn für befangen zu erklären und seine medizinischen Ausführungen zu beanstanden.
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