Recht

Wann ist ein Sachverständiger befangen?

Wenn ein medizinischer Sachverständiger einem beklagten Arzt eine „hohe Kompetenz“ bescheinigt, reicht dies nicht aus, ihn für befangen zu erklären und seine medizinischen Ausführungen zu beanstanden.

Der Sachverständige hatte den Chefarzt einer Universitätsklinik unter anderem als „Erfahrensten der Abteilung und international anerkannten Experten für Perinatalmedizin“ bezeichnet. Die Anwälte der geschädigten Patienten lehnten den Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Das OLG Dresden wies dies zurück: Für die Beurteilung der Äußerung ist auf den Gesamtzusammenhang abzustellen: Die bescheinigte hohe Kompetenz sei eher geeignet, dem Chefarzt zum Nachteil zu gereichen. Der Sachverständige gab nämlich zu erkennen, dass er von einer Universitätsklinik, die von einem anerkannten Experten geführt wird, einen höheren Standard verlangt als von einem Haus der Regelversorgung.

OLG Dresden,Beschluss vom 6. 12 2018 – 4 W 1076/18