Geschützt: Unbegründete Untersuchungen der Intimregion (und mehr) kosten die Approbation
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Der EuGH hat in einem Grundsatzurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann.
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann – www.christmann-law.de Erhält ein Arzt für eine dokumentierte Anwendungsbeobachtung 193 EUR, so ist dies unangemessen hoch und verstößt damit gegen das Zuwendungsverbot. Nach der Berufsordnung ist...
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